Wohnungsübergabe: Was ist zu beachten?
Bei der Wohnungsübergabe gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Es ist wichtig, dass bei der Übergabe einige wesentliche Punkte beachtet werden, umso Streitigkeiten bei der Rückgabe zu vermeiden. Solche Auseinandersetzungen sind nicht nur unangenehm, sondern mitunter sehr kostspielig.
Um Streitpunkte bereits im Vorfeld zu vermeiden, empfiehlt es sich ein Wohnungsübergabeprotokoll zu führen. Zwar gibt es dafür keine gesetzliche Verpflichtung, allerdings kann es im Streitfall von großem Nutzen sein.
Checkliste: Das sollten Sie beachten
Mit vielen Jahrzehnten Erfahrung im Bereich der Hausverwaltung und mit ausgebildeten Immobilien- und Vermögenstreuhändern steht APPM Property Management | HV13 für Qualität und Zufriedenheit. Das Team von APPM Property Management | HV13 hat, um Sie bei der Wohnungsübergabe zu unterstützen eine Checkliste mit 15 Punkten zusammengestellt, die sie unbedingt beachten sollten:
1. Augenzeuge mitnehmen
Nehmen Sie sich für die Besichtigung einen Zeugen mit, beispielweise einen Freund, Ihren Partner oder ein Familienmitglied. Sollte es nach der Wohnungsübergabe zu einem Streitfall kommen, haben Sie einen Zeugen, der für Sie vor Gericht aussagen kann.
2. Genügend Tageslicht
Planen Sie den Zeitpunkt der Wohnungsübergabe so, dass bei der Besichtigung genügend Tageslicht vorhanden ist. So lassen sich etwaige Schäden leichter feststellen und besser dokumentieren.
3. Schlüsselbund abzählen
Notieren Sie sich die Anzahl an Schlüsseln, mit der jeweiligen Schlüsselnummer, die Sie erhalten haben. Ebenso wichtig ist die Dokumentation der Schlüssel Rücknahme.
4. Expectations vs. Reality
Werfen Sie einen guten Blick auf den Zustand der Wohnung und auf die Ausstattung. Achten Sie dabei darauf, dass diese dem Mietvertrag entsprechen.
5. Genaue Dokumentation
Vermerken Sie in Ihrem Protokoll etwaige Mängel und Schäden. Eine genaue Dokumentation dient Ihnen beim Auszug als Beweis über die bereits vorhandenen und nicht von Ihnen verursachten Mängel.
6. Ohne Wände keine Wohnung
Nehmen Sie sich Zeit für die genaue Begutachtung der Wände und Decken. Feuchte Stellen oder gar Schimmelbefall sind unbedingt zu dokumentieren. Hierbei sollte nicht auf den Keller vergessen werden. Ebenso ist zu notieren, ob die Wände frisch gestrichen wurden.
7. Funktionsfähige Fenster und Türen
Öffnen und schließen Sie die Fenster und Türen. Schlecht verschlossene oder undichte Fenster führen in der Regel zu hohen Heizkosten. Eine einwandfreie Eingangstür mit funktionsfähigem Türschloss ist für Ihre Sicherheit essenziell. Solche Mängel sind vom Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin im Vorfeld zu beheben.
8. Dichte Wasserrohre
Ebenso wichtig wie dichte Fenster sind dichte Wasserhähne und Toilettenspülungen. Laufendes Wasser verursacht, neben Geräuschen, zusätzliche Kosten. Überprüfen Sie ob die verschiedensten Rohre unter den Waschbecken und der Toilette ordentlich verbaut sich. Hierfür empfiehlt es sich an den Rohren zu ruckeln. Außerdem sollten etwaige Schäden, wie abgebrochene Teile oder Risse in den Fliesen dokumentiert werden.
9. Begutachtung der Böden
Vergessen Sie nicht darauf den Fußboden auf etwaige Löcher, Kratzer oder Einbeulungen zu überprüfen und Auffälligkeiten im Wohnungsprotokoll zu vermerken.
10. Begutachtung der Fliesen
Fliesen im Badezimmer sollten besonders gründlich inspiziert werden. Bereits abgebrochene oder innen hohle Fliesen sollten Sie von dem Vermieter oder der Vermieterin reparieren lassen. Die Schäden und Reparaturen sind schriftlich festzuhalten. Ebenso empfehlenswert ist es eine Frist für die Reparaturarbeiten zu setzen.
11. Funktionsfähige Geräte
Testen Sie die Funktionsfähigkeit der elektrischen Geräte (Herd, Kühlschrank etc.) und der Heizkörper.
12. Zählerstände nicht vergessen
Lesen Sie die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser bzw. Fernwärme bei der Übergabe ab und vermerken Sie diese in Ihrem Protokoll.
13. Ablöse dokumentieren
Sollten Sie eine Ablöse für einen Bestandteil der Wohnung zahlen, ist dies im Wohnungsübergabeprotokoll zu vermerken.
14. Unterschrift nicht vergessen
Achten Sie darauf, dass das Übergabeprotokoll unterschrieben wird. Nur ein Protokoll mit den Unterschriften von Mieter und Vermieter ist rechtsgültig und kann vor Gericht von nutzen sein. Wenn ein Zeuge vor Ort ist, muss dieser ebenso angeführt werden und unterschreiben.
15. Datum, Uhrzeit und Adresse
Auf dem Wohnungsübergabeprotokoll ist das das Datum, die Uhrzeit und die Adresse der Wohnung anzuführen.